Schwarze Listen in der Kosmetikentwicklung

Die Kosmetikverordnung EC Nr. 1223/2009, die seit dem 11. Juli 2013 in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums in Kraft ist, legt strenge Standards für die Sicherheit von Kosmetikprodukten fest. Diese Verordnung listet über 1700 verbotene und eingeschränkte Substanzen auf, die regelmäßig von der Europäischen Kommission aktualisiert werden, um neue wissenschaftliche Entdeckungen und Sicherheitsbedenken zu berücksichtigen.
Marken müssen nicht nur diese sich entwickelnde Gesetzgebung einhalten, sondern auch die Erwartungen der Kunden erfüllen. Folglich erstellen sie ihre eigenen „schwarzen Listen" von Inhaltsstoffen, um bestimmte Substanzen aus ihren Formulierungen auszuschließen.
Wie werden diese schwarzen Listen erstellt und wie werden verbotene Substanzen während der Produktentwicklung verwaltet?

Auf jede Marke zugeschnittene schwarze Listen in der Kosmetik

Substanzen, die aufgrund potenzieller Gesundheits- und Umweltrisiken am häufigsten auf schwarzen Listen stehen

  • Parabene: Parabene, die als Konservierungsmittel verwendet werden, stehen im Verdacht, endokrine Disruptoren zu sein, da sie die Eigenschaften bestimmter Hormone, Allergene und Karzinogene nachahmen. In Europa sind fünf Parabene verboten (Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben), und mehrere andere unterliegen Nutzungseinschränkungen (Verordnungen EC Nr. 1223/2009, Nr. 358/2014, Nr. 1004/2014). Parabene sind eine sehr vielfältige Molekülfamilie, und aus Vorsichtsgründen schließen viele Marken alle Parabene aus ihren Produkten aus.
  • Phthalate: Phthalate werden häufig in Kosmetikprodukten wie Parfüms, Deodorants, Haarsprays, Gelen, Nagellacken, Rasierwässern und Schmiermitteln verwendet, wo sie hauptsächlich als Fixiermittel dienen. Aufgrund ihrer potenziellen endokrinen Disruptionswirkungen, ihrer Toxizität und ihrer Bioakkumulation in der Umwelt wurde die Verwendung bestimmter Phthalate in der Europäischen Union verboten: DBP, DEHP, BBP, DMEP und Mischungen aus C5- und C7-C11-Phthalaten (Verordnung EC Nr. 2021/2045). Viele Marken gehen noch weiter, indem sie das Verbot auf die gesamte Familie der verwandten Chemikalien ausweiten.
  • Künstliche Farbstoffe und Duftstoffe:  Einige künstliche Farbstoffe und Duftstoffe können ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, einschließlich allergischer Reaktionen, langfristiger toxischer Wirkungen und endokriner Disruption. Die zugelassenen Farbstoffe, insgesamt 153, sind im Anhang IV der Kosmetikverordnung aufgeführt. Und einige dieser Farbstoffe unterliegen Nutzungseinschränkungen (Verordnung EC Nr. 2016/1120, Nr. 2017/1413). Farbstoffe, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind oder nicht gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet werden, sind daher verboten. Aufgrund ihres synthetischen Ursprungs und der Gesundheitsrisiken stehen künstliche Farbstoffe und Duftstoffe unter zunehmendem Druck von Verbrauchern. Als Reaktion darauf haben viele Marken beschlossen, diese Substanzen vollständig aus ihren Formulierungen zu entfernen.
  • Ethoxylierte Verbindungen: PEG, Natriumlaurethsulfat... : Ethoxylierte Verbindungen sind an sich nicht gefährlich. Ihr Herstellungsprozess stellt jedoch erhebliche Umweltprobleme dar. Sie werden unter Verwendung von Ethylenoxid, einem hochreaktiven, extrem toxischen, krebserregenden und mutagenen Gas, das unter hohem Druck und bei sehr hohen Temperaturen mit einem Phenol oder Alkohol reagiert, hergestellt. Darüber hinaus sind diese Verbindungen nicht biologisch abbaubar. Verbraucher haben eine Präferenz für natürlichere und umweltfreundlichere Produkte geäußert, was viele Hersteller dazu veranlasst hat, alle ethoxylierten Tenside auf die schwarze Liste zu setzen.
  • Nanomaterialien: Nanomaterialien, definiert als Substanzen mit mindestens einer Dimension kleiner als 100 Nanometer, unterliegen strengen Kontrollen. Ihre Fähigkeit, in die Haut einzudringen und auf zellulärer Ebene zu interagieren, erfordert eine gründliche Bewertung potenzieller Gesundheitsrisiken. Basierend auf wissenschaftlichen Daten und Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) wurden bestimmte Nanomaterialien schrittweise verboten. Kürzlich wurden 12 neue Nanomaterialien in Kosmetika verboten, und die Verwendung von Hydroxyapatit wurde durch die Verordnung (EC) Nr. 2024/858 vom 14. März 2024 speziell eingeschränkt. Nanopartikel sind in vielen Kosmetikprodukten enthalten, darunter mineralische Sonnenschutzmittel, Zahnpasta, Make-up und Haarpflegeprodukte. Der Einsatz dieser umstrittenen Moleküle in Kosmetika ist ein wachsendes und berechtigtes Anliegen der Verbraucher, weshalb Nanomaterialien manchmal in die schwarzen Listen von Marken aufgenommen werden.
  • Mikroplastik:  Obwohl Mikroplastik in Kosmetika nicht speziell durch die Kosmetikgesetzgebung geregelt ist, unterliegt es in mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Beschränkungen. Seit Januar 2018 hat Frankreich Beschränkungen für die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetikprodukten aus Gründen des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit eingeführt. Das verbotene Mikroplastik ist das, das absichtlich in Kosmetikprodukten für seine peelenden oder texturierenden Eigenschaften hinzugefügt wird. Die jüngste Verordnung EC Nr. 2023/2055 legt die Kriterien für das Verbot synthetischer Polymermikropartikel fest. Diese umfassen Partikelgröße, biologische Abbaubarkeit und das Potenzial zur Akkumulation in der Umwelt. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Mikroplastikpartikel für die Verwendung in Körperpflegeprodukten verboten oder eingeschränkt sind. Allerdings haben viele Marken bereits die Verwendung aller Kunststoffmikroperlen aus ihren Kosmetikformulierungen entfernt.


Schwarze Listen, die die Markenidentität stärken

„Ohne"-Kosmetikprodukte spielen eine zentrale Rolle in der Markenstrategie, indem sie das Markenimage und die Identität stärken. Durch die Annahme von Formulierungen, die bestimmte Inhaltsstoffe ausschließen, können Marken den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Sicherheit, Ethik und Nachhaltigkeit gerecht werden und sich gleichzeitig auf dem Markt abheben.

  • Marken mit „Ohne"-Politik schließen oft vorsorglich ganze Stoffgruppen aus, einschließlich einiger, die durch europäische Vorschriften eingeschränkt oder verboten sind.
  • Einige Marken entscheiden sich für rein vegane Formulierungen und verzichten auf alle tierischen Inhaltsstoffe. Dieser Ansatz spricht Verbraucher an, die sich um Tierrechte und die Umweltauswirkungen der Tierausbeutung sorgen.
  • Andere Marken konzentrieren sich auf umweltfreundliche und nachhaltige Formulierungen. Sie eliminieren umstrittene Inhaltsstoffe wie Silikone, Mikroplastik und Triclosan, um ihre Auswirkungen auf Ökosysteme zu minimieren.
  • Viele Marken priorisieren jetzt 100% natürliche Inhaltsstoffe und vermeiden chemisch synthetisierte Verbindungen. Infolgedessen schließen sie künstliche Duftstoffe, chemische Farbstoffe und synthetische Konservierungsstoffe aus ihren Produkten aus.
Wie Sie sehen können: Diese schwarzen Listen sind individuell und spezifisch für jedes Unternehmen oder jede Marke.

Sie sind nicht erschöpfend. Sie entwickeln sich basierend auf den Kundenspezifikationen und Erwartungen weiter, was bedeutet, dass Produkte, die gestern hergestellt wurden, morgen möglicherweise nicht mehr relevant sind. In diesem sich entwickelnden Umfeld, wie können Unternehmen schwarze Listen problemlos in Entwicklungsstrategien integrieren und schnell auf Formulierungsbedürfnisse reagieren?


Wie man erfolgreich kosmetische Formulierungen ohne verbotene Inhaltsstoffe entwickelt oder reformuliert

Die Entwicklung, Anpassung oder Reformulierung einer Rezeptur, um alle auf schwarzen Listen stehenden und regulierten Inhaltsstoffe auszuschließen, stellt eine große Herausforderung für Kosmetikhersteller dar. Marken benötigen einen strategischen Ansatz, ohne die Beliebtheit oder Konformität ihrer Produkte zu gefährden. Die Lösung ist eine Produktlebenszyklus-Management-Software (PLM).

Hier sind vier der Vorteile der Implementierung eines PLM-Systems:
  1. Einhaltung der ursprünglichen Spezifikationen: Stellt sicher, dass alle ursprünglichen Spezifikationen erfüllt werden, auch wenn die Rezeptur geändert wird, Inhaltsstoffe ersetzt oder Proportionen geändert werden.
  2. Ermöglicht schnelle Innovation: Ermöglicht schnelle Innovation und ermöglicht es Unternehmen, schnell auf sich ändernde Märkte, Verbrauchererwartungen und regulatorische Anforderungen zu reagieren.
  3. Anspruchsmanagement für Verpackung und Marketing: Verwaltet alle Datenänderungen, die sich aus der Rezepturänderung ergeben (Etikettenaktualisierungen, Produktanspruchsvalidierung usw.).
  4. Kostensenkung: Stellt sicher, dass Änderungen oder Entwicklungen wirtschaftlich tragfähig bleiben, indem eine detaillierte kostenanalyse bereitgestellt wird.
Die Wahl von Coptis PLM hilft dabei, die Einhaltung, Sicherheit und kommerzielle Attraktivität zu gewährleisten, wenn Rezepturneuentwicklungen oder -reformulierungen ohne verbotene Inhaltsstoffe effektiv verwaltet werden.